Das Mediationsverfahren

Unser Gesetzgeber hat der wachsenden Bedeutung der Mediation Rechnung getragen und im Jahr 2012 ein Mediationsgesetz verabschiedet, das am 26.Juli 2012 in Kraft getreten ist. Dort sind die tragenden Grundsätze einer Mediation beschrieben:

Grundsätze der Mediation

Freiwilligkeit

Eine Mediation kann nur freiwillig begonnen und von allen Teilnehmern jederzeit abgebrochen werden, ohne dies begründen zu müssen.

Vertraulichkeit

Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang außenstehende Dritte Informationen erhalten. Im Gegensatz dazu ist ein gerichtliches Verfahren in der Regel öffentlich. Allparteilichkeit

Der Mediator ist nicht am Konfliktgeschehen beteiligt und fühlt sich allen Konfliktparteien in gleicher Weise und gleichmäßig zugewandt und verpflichtet. Offenheit

Die am Konflikt Beteiligten legen alle zur Beschreibung und Lösung des Konfliktes notwendigen Informationen offen.

Informiertheit

Die Konfliktparteien selbst sind sich über ihre eigene Situation klar, das heißt, es müssen alle für den Konflikt relevanten Informationen offen gelegt sein.

Eigenverantwortlichkeit

Die vorstehend beschriebenen Grundpfeiler der Mediation ermöglichen den Konfliktparteien, die selbst die besten und letztlich einzigen Experten für den eigenen Konflikt sind, diesen Konflikt eigenverantwortlich, fall- und problemspezifisch einer zukunftsorientierten, konstruktiven und vor allem langfristig tragfähigen Lösung zum allseitigen Vorteil zuzuführen.

Auf der Grundlage dieser Grundprinzipien wird das Mediationsverfahren mit dem Mediator als Unterstützer und Vermittler in sechs Phasen durchgeführt. Sechs Phasen der Mediation

  • Vorbereitung und Mediationsvertrag
  • Themen und Informationssammlung
  • Interessenklärung
  • Kreative Ideensuche
  • Auswahl und Bewertung von Optionen
  • Mediationsvereinbarung und Umsetzung

Die Praxis hat gezeigt, dass sogar völlig verfahrene und aussichtslos erscheinende Konflikte mit einem Mediationsverfahren einer für alle Beteiligte akzeptablen und für die Zukunft tragfähigen Lösung zugeführt werden können. Erreichbar wird dies durch einen Perspektivwechsel im Laufe des Verfahrens. Die Konfliktparteien lernen dabei die hinter den Vorwürfen und Forderungen der jeweils anderen Partei stehenden Emotionen, Bedürfnisse und Interessen kennen und verstehen.

Mediation unterstellt, dass die Konfliktparteien die letztlich wirklichen Experten für ihren Konflikt sind und damit die besten Lösungen in sich tragen. Sie sind als Einzige in der Lage, gemeinsam für Ihre Interessen tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wenn alle Seiten zufrieden sind, entstehen Lösungen, mit denen alle Konfliktparteien etwas hinzugewinnen. Der Mediator selbst trifft keine Entscheidungen im Konflikt. Er unterbreitet keine Vergleichsvorschläge. Der Mediator steuert das Verfahren und leitet mittels dieses Verfahrens die Konfliktparteien an, eigene Lösungen zum Wohl aller am Konflikt Beteiligten zu finden.

Die gemeinsam gefundene und von allen Konfliktparteien unterstützte Lösung wird schriftlich fixiert. Das Ergebnis kann Grundlage einer gerichtlichen Durchsetzung sein für den Fall, dass eine Partei sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten sollte.